Steuerstrafrecht
Ob es die Vermeidung strafrechtlicher Risiken oder der Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden ist, beraten wir Sie diskret und zuverlässig in steuerlichen Extremsituationen.
Die Berührung mit dem Steuerstrafrecht birgt für den Steuerpflichtigen erhebliche Gefahrenpotentiale. Die Struktur des Gebietes erfordert eine besondere Beratung. Fehler im steuerrechtlichen oder strafrechtlichen Teilgebiet können verhängnisvolle Folgen haben.
Wir beurteilen den steuerrechtlichen und strafrechtlichen Teil in einer Person.
- Vermeiden von Steuerstrafverfahren
- Prüfung einer Selbstanzeige
- Hilfeleistung bei Durchsuchung von Steuerfahndern
- Vertretung in Ermittlungsverfahren und gerichtlichen Strafverfahren
- Vertretung in steuerlichen Einspruchs- und Klageverfahren im Zusammenhang mit Steuerstrafverfahren