Kooperationen

Rechtsanwälte • Fachanwälte

  • Melanie Behnke-Kelle: ADAC-Vertragsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht und Strafrecht
  • Annika König: Fachanwältin für Familienrecht und Arbeitsrecht
  • Dieter Schlereth: Schwerpunkte Mietrecht, Baurecht und Arbeitsrecht
  • Hans Lang: Fachanwalt für Steuerrecht

Die Anwaltskanzlei befindet sich in den anschließenden Räumlichkeiten. Steuer- und Rechtsberatung befinden sich somit unter einem „Dach“.

Herrnstr. 12
97318 Kitzingen
Telefon 0 93 21 / 22 05 – 0
Telefax 0 93 21 / 22 05 – 50
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Steuerberatung • Wirtschaftsprüfung

Geschäftsführer einer mittelgroßen und großen GmbH sind verantwortlich dafür, dass der Jahresabschluss, wie gesetzlich vorgeschrieben, geprüft wird. Kleine GmbHs sind nicht prüfpflichtig. Allerdings können auch die Geschäftsführer und Gesellschafter einer kleinen GmbH (vgl. § 267 HGB) eine unabhängige Prüfung des Jahresabschlusses ansetzen. Gründe dafür sind:

  • Erhöhte Sicherheit über die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses (Lageberichtes)
  • Die Gesellschafter veranlassen eine Abschlussprüfung zur Kontrolle der von ihnen eingesetzten Geschäftsführung
  • Die Geschäftsführung veranlasst eine Abschlussprüfung zu ihrer eigenen Entlastung.
  • Die Prüfung soll Schwachstellen im Unternehmen (insbesondere bezüglich des internen Kontrollsystems) aufdecken
  • Durch die Abschlussprüfung sollen die davon betroffenen Mitarbeiter des Unternehmens zu genauer und korrekter Pflichterfüllung motiviert werden. Unterschlagungen sollen mittels der Abschlussprüfung erschwert oder vorbeugend verhindert werden.
  • Vertragliche Prüfung vor dem Kauf einer GmbH
  • Vertragliche Prüfung aus einem Kreditvertrag (vor allem Banken)
  • Vererbung von Unternehmen mit unerfahrenen Gesellschaftern vor Absicherung des Jahresabschlusses

Diplom-Kaufmann Matthias Bühler
Sommeracher Straße 2
97332 Volkach
Telefon: 09381 8090 – 14
E-Mail: m.buehler@kanzlei-buehler.com
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